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gruene.social

Zeitpunkt              Nutzer    Delta   Tröts        TNR     Titel                     Version  maxTL
Sa 20.04.2024 00:00:07     1.102       0      183.313   166,3 gruene.social             4.2.8      500
Fr 19.04.2024 00:00:09     1.102       0      183.070   166,1 gruene.social             4.2.8      500
Do 18.04.2024 00:00:11     1.102       0      182.880   166,0 gruene.social             4.2.8      500
Mi 17.04.2024 00:00:12     1.102      +1      182.716   165,8 gruene.social             4.2.8      500
Di 16.04.2024 00:00:11     1.101      -1      182.562   165,8 gruene.social             4.2.8      500
Mo 15.04.2024 00:00:12     1.102       0      182.323   165,4 gruene.social             4.2.8      500
So 14.04.2024 00:00:11     1.102       0      182.039   165,2 gruene.social             4.2.8      500
Sa 13.04.2024 00:00:28     1.102      +1      181.849   165,0 gruene.social             4.2.8      500
Fr 12.04.2024 00:00:11     1.101       0      181.634   165,0 gruene.social             4.2.8      500
Do 11.04.2024 00:00:09     1.101       0      181.391   164,8 gruene.social             4.2.8      500

Sa 20.04.2024 05:07

Update: Die „Protestfahrt“ der Bauern in wurde mittlerweile von der Polizei verboten.

Ausschnitt aus dem Artikel:

Polizeisprecher Kattenbeck erklärt das Verbot: „Der Veranstalter hat eine Versammlung angemeldet, und die muss laut dem Versammlungsgesetz NRW auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildungtt abzielen. Der Autokorso selbst erfüllt diesen Zweck aber nicht, sondern führt nur zum eigentlichen Versammlungsort an der Mühlenweide.“

Die Fahrt zur Mühlenweide ist der Polizei zufolge also keine Versammlung. Das bedeutet für die Protestierenden: „Sie dürfen natürlich mit Treckern zum Versammlungsort fahren, müssen sich dabei aber an die Verkehrsregeln halten.“ Demnach werden zum Beispiel keine Straßen für die Fahrt gesperrt und die Fahrzeuge müssen an roten Ampeln halten.

Ausschnitt aus dem Artikel: Polizeisprecher Kattenbeck erklärt das Verbot: „Der Veranstalter hat eine Versammlung angemeldet, und die muss laut dem Versammlungsgesetz NRW auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildungtt abzielen. Der Autokorso selbst erfüllt diesen Zweck aber nicht, sondern führt nur zum eigentlichen Versammlungsort an der Mühlenweide.“ Die Fahrt zur Mühlenweide ist der Polizei zufolge also keine Versammlung. Das bedeutet für die Protestierenden: „Sie dürfen natürlich mit Treckern zum Versammlungsort fahren, müssen sich dabei aber an die Verkehrsregeln halten.“ Demnach werden zum Beispiel keine Straßen für die Fahrt gesperrt und die Fahrzeuge müssen an roten Ampeln halten.

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