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Mo 20.05.2024 10:39

Das Fundament für unser gesellschaftliches Zusammenleben bildet das Grundgesetz – aber wie ist unsere deutsche Verfassung eigentlich entstanden? Diese Frage klären wir in unserem heutigen Zeitstrahl. Er ist Teil unserer Reihe zum Grundgesetzjubiläum am 23. Mai.

Eine Hand hält das Grundgesetz, im Hintergrund der Niedersächsische Landtag. Dazu die Überschrift: Wie ist unser Grundgesetz entstanden? Rechts eine Grafik vom ehemals geteilten Deutschland und der Text: Juni/Juli 1948: Ein demokratischer Staat soll entstehen. Nach dem Krieg ist Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt und wird von den Siegermächten regiert. Bei der Sechs-Mächte-Konferenz im Juni 1948 wird entschieden, dem deutschen Volk nach und
nach volle Regierungsverantwortung zu übertragen: Westdeutschland soll ein demokratischer Staat werden. Kurz darauf überreichen die Westmächte den Ministerpräsidenten der Länder die „Frankfurter Dokumente“ mit dem Auftrag, eine Verfassung zu erarbeiten, in der Grundrechte garantiert sind.

Eine Hand hält das Grundgesetz, im Hintergrund der Niedersächsische Landtag. Dazu die Überschrift: Wie ist unser Grundgesetz entstanden? Rechts eine Grafik vom ehemals geteilten Deutschland und der Text: Juni/Juli 1948: Ein demokratischer Staat soll entstehen. Nach dem Krieg ist Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt und wird von den Siegermächten regiert. Bei der Sechs-Mächte-Konferenz im Juni 1948 wird entschieden, dem deutschen Volk nach und nach volle Regierungsverantwortung zu übertragen: Westdeutschland soll ein demokratischer Staat werden. Kurz darauf überreichen die Westmächte den Ministerpräsidenten der Länder die „Frankfurter Dokumente“ mit dem Auftrag, eine Verfassung zu erarbeiten, in der Grundrechte garantiert sind.

Links ein schwarz-weißes Foto von einem Schild, das auf die Anfahrt zum Parlamentarischen Rat hinweist. Dazu der Text: September 1948: Parlamentarischer Rat nimmt seine Arbeit auf. Um eine (vorläufige) Verfassung, unser Grundgesetz, auszuarbeiten, wird der Parlamentarische Rat einberufen. Er besteht aus insgesamt 70 Mitgliedern, die zuvor von den Länderparlamenten gewählt wurden. Unter den Mitgliedern waren vier Frauen. Der Rat konstituiert sich am 1. September 1948 in Bonn und wählt den späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer zum Präsidenten. Die Mitglieder eint die Bestrebung, eine Grundordnung zu schaffen, in der demokratische Werte wie Toleranz und Gleichheit festgeschrieben sind.
Rechts eine Liniengrafik von Menschen im Streitgespräch, im Hintergrund drei Männchen mit einer amerikanischen, französischen und britischen Flagge. Dazu der Text: November 1948 bis März 1949: Ein holpriger Weg. Der Prozess der Ausarbeitung verläuft nicht ohne Schwierigkeiten: Es gibt Uneinigkeit über die Einflussnahme der Alliierten auf die Ausgestaltung des Grundgesetzes, gegen Adenauer wird ein Misstrauensantrag gestellt – und wieder zurückgezogen. Beim Thema Föderalismus herrscht kein Konsens und nicht nur die politischen Parteien, auch die Westmächte müssen Kompromisse finden. Die Verhandlungen sind immer wieder festgefahren.

Links ein schwarz-weißes Foto von einem Schild, das auf die Anfahrt zum Parlamentarischen Rat hinweist. Dazu der Text: September 1948: Parlamentarischer Rat nimmt seine Arbeit auf. Um eine (vorläufige) Verfassung, unser Grundgesetz, auszuarbeiten, wird der Parlamentarische Rat einberufen. Er besteht aus insgesamt 70 Mitgliedern, die zuvor von den Länderparlamenten gewählt wurden. Unter den Mitgliedern waren vier Frauen. Der Rat konstituiert sich am 1. September 1948 in Bonn und wählt den späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer zum Präsidenten. Die Mitglieder eint die Bestrebung, eine Grundordnung zu schaffen, in der demokratische Werte wie Toleranz und Gleichheit festgeschrieben sind. Rechts eine Liniengrafik von Menschen im Streitgespräch, im Hintergrund drei Männchen mit einer amerikanischen, französischen und britischen Flagge. Dazu der Text: November 1948 bis März 1949: Ein holpriger Weg. Der Prozess der Ausarbeitung verläuft nicht ohne Schwierigkeiten: Es gibt Uneinigkeit über die Einflussnahme der Alliierten auf die Ausgestaltung des Grundgesetzes, gegen Adenauer wird ein Misstrauensantrag gestellt – und wieder zurückgezogen. Beim Thema Föderalismus herrscht kein Konsens und nicht nur die politischen Parteien, auch die Westmächte müssen Kompromisse finden. Die Verhandlungen sind immer wieder festgefahren.

Links ein Foto des Besatzungsstatuts mit einer Sprechblase, in der steht: „[Wir] wünschen und beabsichtigen, dass das deutsche Volk das mit der Besatzung zu vereinbarende größtmögliche Maß an Selbstregierung genießt“, die Außenminister der Siegermächte. Außerdem der Text: April 1949: Drei-Mächte-Kontrolle. Die Außenminister der westdeutschen Besatzungsmächte entscheiden, dass aus den drei Zonen ein einheitliches Wirtschafts- und Verwaltungsgebiet werden soll – die „Trizone“. Außerdem wird ein Entwurf des Besatzungsstatuts veröffentlicht: Die Bundesrepublik und ihre Länder sollen die gesetzgebende, vollziehende und rechtssprechende Gewalt erhalten, während die Hoheitsrechte bei den Westmächten bleiben, z.B. im Bereich Entmilitarisierung. Die Entwicklungen geben dem Parlamentarischen Rat neuen Antrieb.
Rechts eine Grafik einer gestrichelten Linie, die über Geldscheine und einen Zettel mit durchgestrichenem Absatz auf ein Buch mit Paragraphenzeichen und schüttelnde Hände zeigt. Dazu der Text: April/Mai 1949: Die letzten Meter. Auf der Zielgeraden kriselt es noch einmal: Streitpunkte sind die Finanzverwaltung und das Konzept eines verkürzten Grundgesetzes. Nach langen Verhandlungen kommen die Beteiligten zu einer Einigung. Es gilt nun, die letzten Einzelheiten des Grundgesetzes zügig zu klären, denn es soll am 8. Mai beschlossen werden – ein symbolträchtiges, bewusst gewähltes Datum in Erinnerung an die Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands vier Jahre zuvor.

Links ein Foto des Besatzungsstatuts mit einer Sprechblase, in der steht: „[Wir] wünschen und beabsichtigen, dass das deutsche Volk das mit der Besatzung zu vereinbarende größtmögliche Maß an Selbstregierung genießt“, die Außenminister der Siegermächte. Außerdem der Text: April 1949: Drei-Mächte-Kontrolle. Die Außenminister der westdeutschen Besatzungsmächte entscheiden, dass aus den drei Zonen ein einheitliches Wirtschafts- und Verwaltungsgebiet werden soll – die „Trizone“. Außerdem wird ein Entwurf des Besatzungsstatuts veröffentlicht: Die Bundesrepublik und ihre Länder sollen die gesetzgebende, vollziehende und rechtssprechende Gewalt erhalten, während die Hoheitsrechte bei den Westmächten bleiben, z.B. im Bereich Entmilitarisierung. Die Entwicklungen geben dem Parlamentarischen Rat neuen Antrieb. Rechts eine Grafik einer gestrichelten Linie, die über Geldscheine und einen Zettel mit durchgestrichenem Absatz auf ein Buch mit Paragraphenzeichen und schüttelnde Hände zeigt. Dazu der Text: April/Mai 1949: Die letzten Meter. Auf der Zielgeraden kriselt es noch einmal: Streitpunkte sind die Finanzverwaltung und das Konzept eines verkürzten Grundgesetzes. Nach langen Verhandlungen kommen die Beteiligten zu einer Einigung. Es gilt nun, die letzten Einzelheiten des Grundgesetzes zügig zu klären, denn es soll am 8. Mai beschlossen werden – ein symbolträchtiges, bewusst gewähltes Datum in Erinnerung an die Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands vier Jahre zuvor.

Links ein Foto der Urschrift des Grundgesetztes. Dazu der Text: Mai 1949: Die Geburtsstunde der BRD. Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz zwar am 8. Mai beschlossen, bevor es in Kraft treten kann, müssen jedoch die Westmächte und die Bundesländer zustimmen. Die Alliierten sprechen am 12. Mai ihre Genehmigung aus, die Länder stimmen kurz darauf mit großer Mehrheit für den Verfassungsentwurf. Am 23. Mai ist es schließlich so weit: Bei der letzten Sitzung des Parlamentarisches Rates in Bonn wird das Grundgesetz feierlich verkündet. Am nächsten Tag tritt es in Kraft.
Rechts eine Hand, die eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes in der Hand hält, im Hintergrund ist der Niedersächsische Landtag zu sehen. Dazu der Text: Provisorium wird Dauerlösung. Eigentlich sollte das Grundgesetz nur eine Übergangslösung sein – unter anderem deswegen wurde es Grundgesetz und nicht Verfassung genannt. Da es aber von Anfang den Anforderungen an eine demokratische Verfassung gerecht wurde, kam es, um zu bleiben. Seit dem Beitritt der DDR zur BRD mit der Wiedervereinigung ist das Grundgesetz unsere gesamtdeutsche Verfassung – und ein echtes Erfolgsmodell.

Links ein Foto der Urschrift des Grundgesetztes. Dazu der Text: Mai 1949: Die Geburtsstunde der BRD. Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz zwar am 8. Mai beschlossen, bevor es in Kraft treten kann, müssen jedoch die Westmächte und die Bundesländer zustimmen. Die Alliierten sprechen am 12. Mai ihre Genehmigung aus, die Länder stimmen kurz darauf mit großer Mehrheit für den Verfassungsentwurf. Am 23. Mai ist es schließlich so weit: Bei der letzten Sitzung des Parlamentarisches Rates in Bonn wird das Grundgesetz feierlich verkündet. Am nächsten Tag tritt es in Kraft. Rechts eine Hand, die eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes in der Hand hält, im Hintergrund ist der Niedersächsische Landtag zu sehen. Dazu der Text: Provisorium wird Dauerlösung. Eigentlich sollte das Grundgesetz nur eine Übergangslösung sein – unter anderem deswegen wurde es Grundgesetz und nicht Verfassung genannt. Da es aber von Anfang den Anforderungen an eine demokratische Verfassung gerecht wurde, kam es, um zu bleiben. Seit dem Beitritt der DDR zur BRD mit der Wiedervereinigung ist das Grundgesetz unsere gesamtdeutsche Verfassung – und ein echtes Erfolgsmodell.

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