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Fr 17.05.2024 00:00:09    22.087      +3    2.840.064   128,6 Mastodon                  4.2.8      500
Do 16.05.2024 00:00:08    22.084      +2    2.838.419   128,5 Mastodon                  4.2.8      500
Mi 15.05.2024 00:00:08    22.082      +1    2.836.666   128,5 Mastodon                  4.2.8      500
Di 14.05.2024 00:00:09    22.081      +3    2.834.422   128,4 Mastodon                  4.2.8      500
Mo 13.05.2024 00:00:11    22.078      +1    2.832.168   128,3 Mastodon                  4.2.8      500
So 12.05.2024 00:00:07    22.077      +3    2.829.938   128,2 Mastodon                  4.2.8      500
Sa 11.05.2024 00:00:08    22.074      +3    2.827.681   128,1 Mastodon                  4.2.8      500
Fr 10.05.2024 00:00:07    22.071      +1    2.825.615   128,0 Mastodon                  4.2.8      500
Do 09.05.2024 00:00:10    22.070      -1    2.823.535   127,9 Mastodon                  4.2.8      500
Mi 08.05.2024 00:00:08    22.071       0    2.820.997   127,8 Mastodon                  4.2.8      500

Fr 17.05.2024 00:15

Ich habe mal ChatGPT befragt.

Die Antwort bezieht sich wieder nur auf die VergĂĽtung, aber nicht auf die "Vernichtung" der monatlichen Minusstunden seitens des AG.
Inzwischen habe ich, weil zu wenig Arbeit angeboten war, mit ĂĽ150 Stunden im Minus. Minusstunden, die ich NICHT zu vertreten habe.
Und dieses Gebaren der Arbeitgeber hat System.
Morgen werde ich nach einem Urteil dazu fragen. Es sei denn, Ihr wisst es!

Eben deshalb habe ich die KI befragt.

Der Arbeitgeber darf Ihnen keine Minusstunden anrechnen, die durch seine eigene Planung verursacht wurden, und er kann Sie auch nicht zu Mehrarbeit zwingen, um diese Minusstunden abzubauen. Laut § 615 BGB befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, wenn er Ihnen nicht die vereinbarte Arbeitszeit zuteilt. Dies bedeutet, dass Sie Anspruch auf die vereinbarte Vergütung haben, auch wenn der Arbeitgeber weniger Arbeit bereitstellt​ (Arbeitsrechte)​​ (Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen)​​ (DGB Rechtsschutz GmbH)​.

Ein relevantes Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Januar 2019 (Az. 5 Sa 361/18) bestätigte, dass der Arbeitgeber Minusstunden nicht einfach gegen den Lohnanspruch des Arbeitnehmers verrechnen kann, wenn diese Minusstunden auf seine eigene Planung zurückzuführen sind. Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und darf dieses nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen​ (Advocard)​.

Falls Sie speziell in der Pflege tätig sind und von Ihrem Arbeitgeber regelmäßig Minusstunden angerechnet bekommen, obwohl Sie Ihre Arbeitskraft angeboten haben, sollten Sie erwägen, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an eine Gewerkschaft oder einen Anwalt zu wenden, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls Klage einzureichen​ (DGB Rechtsschutz GmbH)​.

Du hast deine Höchstgrenze von GPT-4o erreicht und brauchst GPT-4o, um diesen Chat fortsetzen, da er Tools verwendet.

Der Arbeitgeber darf Ihnen keine Minusstunden anrechnen, die durch seine eigene Planung verursacht wurden, und er kann Sie auch nicht zu Mehrarbeit zwingen, um diese Minusstunden abzubauen. Laut § 615 BGB befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, wenn er Ihnen nicht die vereinbarte Arbeitszeit zuteilt. Dies bedeutet, dass Sie Anspruch auf die vereinbarte Vergütung haben, auch wenn der Arbeitgeber weniger Arbeit bereitstellt​ (Arbeitsrechte)​​ (Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen)​​ (DGB Rechtsschutz GmbH)​. Ein relevantes Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Januar 2019 (Az. 5 Sa 361/18) bestätigte, dass der Arbeitgeber Minusstunden nicht einfach gegen den Lohnanspruch des Arbeitnehmers verrechnen kann, wenn diese Minusstunden auf seine eigene Planung zurückzuführen sind. Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und darf dieses nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen​ (Advocard)​. Falls Sie speziell in der Pflege tätig sind und von Ihrem Arbeitgeber regelmäßig Minusstunden angerechnet bekommen, obwohl Sie Ihre Arbeitskraft angeboten haben, sollten Sie erwägen, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an eine Gewerkschaft oder einen Anwalt zu wenden, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls Klage einzureichen​ (DGB Rechtsschutz GmbH)​. Du hast deine Höchstgrenze von GPT-4o erreicht und brauchst GPT-4o, um diesen Chat fortsetzen, da er Tools verwendet.

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