Zeitpunkt Nutzer Delta Tröts TNR Titel Version maxTL Fr 17.05.2024 00:00:09 22.087 +3 2.840.064 128,6 Mastodon 4.2.8 500 Do 16.05.2024 00:00:08 22.084 +2 2.838.419 128,5 Mastodon 4.2.8 500 Mi 15.05.2024 00:00:08 22.082 +1 2.836.666 128,5 Mastodon 4.2.8 500 Di 14.05.2024 00:00:09 22.081 +3 2.834.422 128,4 Mastodon 4.2.8 500 Mo 13.05.2024 00:00:11 22.078 +1 2.832.168 128,3 Mastodon 4.2.8 500 So 12.05.2024 00:00:07 22.077 +3 2.829.938 128,2 Mastodon 4.2.8 500 Sa 11.05.2024 00:00:08 22.074 +3 2.827.681 128,1 Mastodon 4.2.8 500 Fr 10.05.2024 00:00:07 22.071 +1 2.825.615 128,0 Mastodon 4.2.8 500 Do 09.05.2024 00:00:10 22.070 -1 2.823.535 127,9 Mastodon 4.2.8 500 Mi 08.05.2024 00:00:08 22.071 0 2.820.997 127,8 Mastodon 4.2.8 500
Frau Sofa đź“Ż (@Frau_Sofa) · 08/2018 · Tröts: 612 · Folger: 872
Fr 17.05.2024 00:15
Ich habe mal ChatGPT befragt.
Die Antwort bezieht sich wieder nur auf die VergĂĽtung, aber nicht auf die "Vernichtung" der monatlichen Minusstunden seitens des AG.
Inzwischen habe ich, weil zu wenig Arbeit angeboten war, mit ĂĽ150 Stunden im Minus. Minusstunden, die ich NICHT zu vertreten habe.
Und dieses Gebaren der Arbeitgeber hat System.
Morgen werde ich nach einem Urteil dazu fragen. Es sei denn, Ihr wisst es!
Eben deshalb habe ich die KI befragt.
#Pflegebubble #Minusstundden
Der Arbeitgeber darf Ihnen keine Minusstunden anrechnen, die durch seine eigene Planung verursacht wurden, und er kann Sie auch nicht zu Mehrarbeit zwingen, um diese Minusstunden abzubauen. Laut § 615 BGB befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, wenn er Ihnen nicht die vereinbarte Arbeitszeit zuteilt. Dies bedeutet, dass Sie Anspruch auf die vereinbarte Vergütung haben, auch wenn der Arbeitgeber weniger Arbeit bereitstellt​ (Arbeitsrechte)​​ (Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen)​​ (DGB Rechtsschutz GmbH)​. Ein relevantes Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Januar 2019 (Az. 5 Sa 361/18) bestätigte, dass der Arbeitgeber Minusstunden nicht einfach gegen den Lohnanspruch des Arbeitnehmers verrechnen kann, wenn diese Minusstunden auf seine eigene Planung zurückzuführen sind. Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und darf dieses nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen​ (Advocard)​. Falls Sie speziell in der Pflege tätig sind und von Ihrem Arbeitgeber regelmäßig Minusstunden angerechnet bekommen, obwohl Sie Ihre Arbeitskraft angeboten haben, sollten Sie erwägen, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an eine Gewerkschaft oder einen Anwalt zu wenden, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls Klage einzureichen​ (DGB Rechtsschutz GmbH)​. Du hast deine Höchstgrenze von GPT-4o erreicht und brauchst GPT-4o, um diesen Chat fortsetzen, da er Tools verwendet.
[Öffentlich] Antw.: 0 Wtrl.: 0 Fav.: 0