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Mi 19.03.2025 09:17

Am 14. März erschossen Polizist*innen in Dortmund Najib Boubaker vor seiner Haustür. In einer ersten Pressemitteilung der Polizei wurde der 70-Jährige, der an Epilepsie und einer Gehbehinderung leidet, als »Randalierer« bezeichnet, der zu einem Messer gegriffen habe. Diese Darstellung fand sich schließlich auch in Presseberichten zu den tödlichen Schüssen – Recherchen des »nd« verweisen jedoch auf einen anderen Tathergang. 👉 nd-aktuell.de/artikel/1189828.

Dortmunder Polizei erschießt Najib Boubaker (70) vor seiner Haustür und bezeichnet ihn als »Randalierer« – Nachbar*innen widersprechen dieser Darstellung.

Dortmunder Polizei erschießt Najib Boubaker (70) vor seiner Haustür und bezeichnet ihn als »Randalierer« – Nachbar*innen widersprechen dieser Darstellung.

Am 14. März habe die Mitbewohnerin Boubakers den Notarzt gerufen, nachdem er epileptische Anfälle erlitten habe. Nach nd-Recherchen wollte ihn der Rettungsdienst in ein Krankenhaus bringen, Boubaker hingegen wollte zu Hause bleiben. Noch in der Wohnung habe Boubaker zu einem Küchenmesser »gegriffen«, sagt Staatsanwalt Felix Giesenregen. Der Rettungsdienst habe daraufhin die Wohnung verlassen und die Polizei gerufen.

Am 14. März habe die Mitbewohnerin Boubakers den Notarzt gerufen, nachdem er epileptische Anfälle erlitten habe. Nach nd-Recherchen wollte ihn der Rettungsdienst in ein Krankenhaus bringen, Boubaker hingegen wollte zu Hause bleiben. Noch in der Wohnung habe Boubaker zu einem Küchenmesser »gegriffen«, sagt Staatsanwalt Felix Giesenregen. Der Rettungsdienst habe daraufhin die Wohnung verlassen und die Polizei gerufen.

Das Opfer soll dort mit dem Messer auf die Polizei zugegangen sein. Nach Androhung des Schusswaffengebrauchs habe er sich umgedreht und sei in Richtung des Hauses gegangen. Dann soll er erneut »unter Vorhalt des Messers« auf die Polizist*innen zugelaufen sein, erklärt Giesenregen. Dies sei »schnellen Schrittes« passiert – angesichts einer Gehbehinderung von Boubaker ist dies jedoch zweifelhaft.

Das Opfer soll dort mit dem Messer auf die Polizei zugegangen sein. Nach Androhung des Schusswaffengebrauchs habe er sich umgedreht und sei in Richtung des Hauses gegangen. Dann soll er erneut »unter Vorhalt des Messers« auf die Polizist*innen zugelaufen sein, erklärt Giesenregen. Dies sei »schnellen Schrittes« passiert – angesichts einer Gehbehinderung von Boubaker ist dies jedoch zweifelhaft.

Videoaufnahmen der Situation lägen nicht vor, die Bodycams der Polizist*innen seien nicht eingeschaltet gewesen. Gleich mehrere Dienstwaffen waren auf Boubakar gerichtet, nach Aussagen aus der Nachbarschaft sei sein Haus umstellt gewesen. Es habe die Androhung des Schusswaffengebrauchs gegeben, nicht aber von Pfefferspray oder Tasern.

Videoaufnahmen der Situation lägen nicht vor, die Bodycams der Polizist*innen seien nicht eingeschaltet gewesen. Gleich mehrere Dienstwaffen waren auf Boubakar gerichtet, nach Aussagen aus der Nachbarschaft sei sein Haus umstellt gewesen. Es habe die Androhung des Schusswaffengebrauchs gegeben, nicht aber von Pfefferspray oder Tasern.

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